Anlässlich der 112. Versammlung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) trafen sich vom 3. bis 14. Juni 2024 die Delegationen der Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus 187 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf, um wichtige Fragen der Arbeitswelt zu behandeln.
Der Normenausschuss, der die Einhaltung und Umsetzung der von der IAO verabschiedeten Normen durch die Mitgliedstaaten überwachen soll, hat dieses Mal 24 Einzelfälle untersucht. Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass einige der wichtigsten grundlegenden Übereinkommen und Empfehlungen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, wie das Übereinkommen Nr. 87 über die Gewerkschaftsfreiheit und den Schutz der Gewerkschaftsrechte sowie das Übereinkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, immer häufiger angegriffen werden.
Hinzu kommt, dass mehrere Regierungen sich stärker auf die Seite der Arbeitgeberverbände stellen und so die Gespräche zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierungen erschweren. Schließlich sind die Schwächung des Kontrollsystems der IAO und die zunehmende Politisierung der Debatten innerhalb der IAO die keine Entscheidungen mehr auf der Grundlage objektiver Kriterien und der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit zulassen, nach Ansicht der Arbeitnehmervertreter zunehmend für die Nichteinhaltung der Arbeitnehmerrechte verantwortlich.
Eine erste Diskussion fand im Normenausschuss zum Schutz vor biologischen Gefahren statt, um neue internationale Standards zu entwickeln, insbesondere in Form eines Übereinkommens und einer Empfehlung zu biologischen Gefahren am Arbeitsplatz. Auch hier gestalteten sich die Gespräche mit den Arbeitgebervertretern schwierig, da diese sich von Anfang an gegen ein Übereinkommen und eher für eine unverbindliche Empfehlung ausgesprochen hatten.
Die Arbeitnehmervertreter in diesem Ausschuss zeigten sich jedoch recht zufrieden mit der guten Zusammenarbeit mit den Regierungen und erzielten einige wichtige Ergebnisse, darunter die Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit und des allgemeinen Wohlbefindens der Arbeitnehmer in Bezug auf biologische Gefahren, umweltbezogene Bestimmungen, insbesondere die Notwendigkeit, die Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu berücksichtigen, Maßnahmen zum Schutz des Einkommens von Arbeitnehmern in Isolation sowie eine angemessene Ressourcenausstattung für die Arbeitsinspektoren.
Nachdem die IAO-Mitgliedstaaten in diesem Jahr die dritte Diskussion im Rahmen des Ausschusses für die wiederkehrende Diskussion über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit eingeleitet hatten, verabschiedeten sie Schlussfolgerungen, in denen sie die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Freiheiten als wesentliche Voraussetzungen für die vollständige Umsetzung grundlegender Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz bekräftigten. Dies bedeutet natürlich auch ein klares Bekenntnis zum tripartiten Sozialdialog, die Anerkennung von Tarifverhandlungen und der Gewerkschaftsfreiheit sowie die Achtung der Grundrechte im Rahmen des grünen, digitalen und demografischen Wandels.
Im Ausschuss für die allgemeine Diskussion über menschenwürdige Arbeit und die Pflegewirtschaft betonten die Teilnehmer schließlich, dass es in diesem Bereich nach wie vor Defizite gebe, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen, die den Zugang zu qualitativ hochwertiger Pflege gewährleisten. Die Verbesserung der Care Economy kann nur durch einschlägige politische Maßnahmen erreicht werden, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz, Ausbildung, Kompetenzen, Lernen und durch eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen.
Neben der Arbeit der verschiedenen Ausschüsse standen auch das Eröffnungsforum der Globalen Koalition für soziale Gerechtigkeit und die Wahl des neuen IAO-Verwaltungsrats auf der Tagesordnung der 112. Internationale Arbeitskonferenz.
Der LCGB war bei der 112. IAK durch Gaby SCHAUL-FONCK und Angelo ZANON vertreten. Der OGBL war durch Veronique EISCHEN, Mitglied der OGBL-Exekutive, Jean-Claude REDING, Vizepräsident der Arbeitnehmerkammer Luxemburg (CSL) und Sonia NEVES, Zentralsekretärin der Immigrantenabteilung des OGBL repräsentiert. Das gemeinsame Europasekretariat des LCGB und des OGBL (SECEC) wurde schließlich durch Katia NEVES repräsentiert.
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