Der Vorstand der Deutschen Grenzgängerkommission traf sich vor kurzem in Nittel. Bei diesem Treffen wurden 11 neue Mitglieder in den Vorstand kooptiert.
Der Vorstand diskutierte auch die vor kurzem eingeführte Besteuerung der in Luxemburg geleisteten Überstunden durch die deutschen Steuerämter. Der LCGB ist der Auffassung, dass die deutschen Grenzgänger in diesem Kontext eindeutig diskriminiert werden, denn alle anderen Arbeitnehmer in Luxemburg bezahlen weiterhin keine Steuern auf die von ihnen geleisteten Überstunden!
Aus diesem Grund fordert der LCGB die luxemburgische Regierung unmissverständlich dazu auf, sofort mit Deutschland ein Moratorium für die Anwendung dieser neuen Steuerregelung zu vereinbaren und anschließend über eine Änderung dieser Bestimmungen zu verhandeln.
Sollte dies nicht möglich sein, muss Luxemburg seinerseits Überstunden mit einem Nullsteuersatz (Steuersatz 0 Prozent) besteuern oder einen Steuerfreibetrag auf Überstunden (mindestens 25.000 € pro Jahr und pro Person) einführen. Dann dürften die in Luxemburg geleisteten Überstunden nämlich nicht mehr in Deutschland versteuert werden.
Betreffend die angekündigte Rentenreform unterstützt die DGK ausdrücklich die Resolution der LCGB-Rentnerkommission und befürchtet einen Verlust an Attraktivität für den Luxemburger Arbeitsmarkt in der Summe rezenter und aktueller Maßnahmen.
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