Auf Anfrage des LCGB und der Personaldelegation hat am 6. Juni 2024 eine Unterredung mit der Direktion von Webtaxi stattgefunden, um sich über deren jüngste Partnerschaft mit Uber auszutauschen.
Im Laufe dieser Unterredung erinnerte der LCGB daran, dass er sich für die Wahrung der sozialen Errungenschaften und des Arbeitsrechts für die betroffenen Fahrer einsetzt. Konkret setzt sich der LCGB für eine strikte Verteidigung der Arbeitnehmerinteressen und gegen jegliche Scheinselbständigkeit ein.
Die Direktion von Webtaxi gab bekannt, dass der Start mit Uber für die Woche vom 17. Juni 2024 geplant ist und wollte auch klarstellen, dass nur Fahrer mit einer Taxifahrerlizenz bei Uber arbeiten dürfen. Für die Beschäftigten sollte sich in Bezug auf ihre Entlohnung und ihre Arbeitsbedingungen nichts negativ verändern.
Der LCGB wird die Entwicklung dieses Dossiers auf jeden Fall genau verfolgen und verpflichtet sich, die Direktion erneut zu treffen, falls sich die Arbeits- und Lohnbedingungen der betroffenen Fahrer verschlechtern sollten.
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