Ein neues Kapitel für den Versicherungssektor und seine Arbeitnehmer: Unterzeichnung des Kollektivvertrags für Versicherungsunternehmen

Die „Association des Compagnies d’Assurances et de Réassurances“ (ACA) und die Gewerkschaften LCGB, OGBL und ALEBA freuen sich, mitteilen zu können, dass eine Einigung zwischen allen Sozialpartnern erzielt wurde.

Die Vereinbarung wurde von den jeweiligen Entscheidungsgremien der Parteien bestätigt und nach mehrmonatigen Verhandlungen am 4. Juni 2024 für die Jahre 2024, 2025 und 2026 unterzeichnet.

Der neue Kollektivvertrag beinhaltet insbesondere die folgenden Verbesserungen für die Arbeitnehmer:

  • Gewährung einer Konjunkturprämie (in den Jahren 2024, 2025 und 2026);
  • Gewährung einer außerordentlichen „Attraktivitätsprämie“ in Höhe von insgesamt 1.300 €, die in drei Raten in den Jahren 2024, 2025 und 2026 ausgezahlt wird;
  • Erhöhung der Einstiegsgehälter bei Neueinstellungen;
  • Anpassung der Schwellenwerte 1 und 2 für alle Arbeitnehmer;
  • von den 40 Weiterbildungsstunden werden 2 Stunden der Gesundheit am Arbeitsplatz und der Prävention von psychosozialen Risiken zugeteilt;
  • Reduzierung der notwendigen Weiterbildungsstunden für die Gewährung der Entwicklungsprämie;
  • Zuweisung eines Stundenguthabens für den Gesundheitsdelegierten.

 

Die Gewerkschaften und die ACA teilen die Ansicht, dass der Sozialdialog effektiv war und die Interessen beider Seiten respektiert wurden und dass die Ergebnisse dieser Verhandlungen für die Versicherungsbranche, seine Unternehmen und seine Arbeitnehmer von Vorteil sind.

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