Die CNS warnt vor Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, welche auf Online-Plattformen ohne Konsultation oder Untersuchung durch einen Arzt beantragt werden können.
Solche online erworbenen Bescheinigungen werden von der Krankenkasse abgelehnt und es wird kein Krankengeld gezahlt. Dadurch können dem Versicherten nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, sondern auch ein Ordnungsgeld.
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