LCGB und Déi Lenk: Der Fortbestand des staatlichen Rentensystems darf nicht durch Privatisierung erreicht werden!

Die Partei Déi Lénk und die Gewerkschaft LCGB trafen sich am 14. Mai 2024 für einen Meinungsaustausch über die geplante Reform des öffentlichen Rentensystems. Die Gesprächspartner sind sich einig, dass die geplante Reform des Rentensystems, wie sie im Regierungsprogramm vorgesehen ist und wie sie von der Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit in den Medien präsentiert wurde, weder die Kaufkraft der derzeitigen Rentner stärken noch die Situation der zukünftigen Rentner verbessern wird. Der Fortbestand des öffentlichen Rentensystems muss durch eine Erhöhung der Einnahmen und nicht durch eine Privatisierung des Systems gesichert werden!

Angesichts einer Rentenreserve, die mehr als das 4,29-fache der jährlichen Ausgaben beträgt, was einem Betrag von 24,5 Milliarden € am 31. Dezember 2022 entspricht, gibt es einen mehr als ausreichenden finanziellen Spielraum, der es den Vertretern der Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber ermöglicht, sich zusammenzusetzen und besonnen über Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit des öffentlichen Rentensystems zu diskutieren!

Weder der LCGB noch Déi Lenk haben aus den Augen verloren, dass der Weg zur Verschlechterung der Leistungen des öffentlichen Rentensystems bereits vor 10 Jahren eingeschlagen wurde. Tatsächlich hat die letzte Reform unseres Rentensystems, die am 1. Januar 2013 in Kraft trat, insbesondere die Rentenberechnungsformel verschlechtert (durchschnittlich -13% für Neurentner bis 2052) und einen gesetzlichen Automatismus bei Überschreitung des Gesamtbeitragssatzes von 24% (2027 nach den letzten Prognosen) eingeführt. Dies wird sich negativ auf die laufenden Renten auswirken, da der Rentenanpassungsfaktor um mindestens 50% gekürzt und die Jahresendzulage abgeschafft wird.

Bei dieser produktiven Unterredung einigten sich Déi Lenk und der LCGB auf drei politische Prioritäten:

  1. Die Erhöhung der Mindestrente über die Armutsgrenze hinaus, um jedem Rentner ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
  2. Die vollständige Beibehaltung der Rentenanpassung und der Jahresendzulage durch die Abschaffung des oben genannten gesetzlichen Automatismus. Eine solche Maßnahme würde insbesondere sicherstellen, dass das Armutsrisiko für Menschen mit niedrigen Renten nicht steigt.
  3. Die Beibehaltung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren und der 480-monatigen Wartezeit für das Recht auf Renteneintritt mit der Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente.

 

Sowohl der LCGB als auch Déi Lenk sind der Meinung, dass eine Erhöhung der Einnahmen aus der Rentenversicherung der eigentliche Ansatzpunkt ist, den es zu verfolgen gilt. Zu den Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden könnten, um die Widerstandsfähigkeit des Systems und einen angemessenen Lebensstandard für Rentner zu gewährleisten, gehören unter anderem

  • die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Löhne im Privatsektor, die über das Fünffache des Mindestlohns hinausgehen. Dies würde einer Angleichung an das System des öffentlichen Dienstes entsprechen und könnte die Einnahmen des allgemeinen Systems erhöhen. Eine parlamentarische Anfrage von Déi Lénk hatte ergeben, dass eine solche sozial gerechte und schrittweise Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2022 676 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen geliefert hätte.
  • die Wiedereinführung von Sozialabgaben auf Überstunden oder die Ausweitung der beitragspflichtigen Zeiträume (z.B. Rückkauf von Studienzeiten).
  • eine Inanspruchnahme der Unternehmen, die mit sehr wenig Ressourcen oder durch Automatisierung, Digitalisierung oder künstliche Intelligenz hohe Gewinne erwirtschaften.

 

Abschließend sollte sich die Regierung in tripartiten Gesprächen für die Umsetzung sozial gerechter Maßnahmen einsetzen, die sowohl den Fortbestand des luxemburgischen Rentensystems als auch einen guten Lebensstandard für Rentner sichern könnten. Jede Verschlechterung des staatlichen Systems wird negative Folgen für alle derzeitigen oder künftigen Versicherten haben!

 

KontaktLCGB :
Christophe KNEBELER, beigeordneter Generalsekretär
Tel.: +352 49 94 24-306
Mobil: +352 691 733 022
E-Mail: cknebeler@lcgb.lu

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