Nach dem Unternehmenstransfer von Luxair wird die Firma Luxcargo Handling (LCH), welches die Lizenzen erhalten hat, den Frachtbeschäftigten vermutlich vorschlagen, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben.
Mit einem informativen Tract möchte der LCGB klarstellen, dass laut Gesetz bei einem Unternehmenstransfers (Arbeitsgesetzbuch Art. L. 127-3.) die Fortsetzung der Arbeitsverträge gilt. Dies bedeutet, dass die geltenden Vertragsbedingungen für die betroffenen Arbeitnehmer unverändert bleiben. Es besteht daher keine Verpflichtung, neue Arbeitsverträge zu vereinbaren!
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