Am 9. April 2024 hat der LCGB einen ersten Kollektivvertrag unterzeichnet, welcher eine Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen gewährleistet und gleichzeitig Perspektiven bietet.
Der Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren und wird vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2027 gültig sein. Dabei sind unter anderem folgende Verbesserungen vorgesehen:
- Anpassung der Arbeitszeit auf durchschnittlich 37,5 Stunden;
- Einführung eines Erholungskontos für Urlaub und Ruhetage (CRC);
- Für Beschäftigte mit minderjährigen Kindern bis zum Alter von 5 Jahren: Möglichkeit, eine Verringerung ihrer Arbeitszeit zu beantragen, mit dem Recht am Ende dieses Zeitraums zur Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren;
- Recht auf Sozialurlaub in Fällen von höherer Gewalt.