Der LCGB fordert ein rasches Ende dieser intransparenten, inakzeptablen und diskriminierenden Steuerpolitik!
Am 9. April 2024 informierte der LCGB im Rahmen einer Delegiertenkonferenz über die aktuelle Sachlage zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen und die dadurch bedingte Besteuerung in Deutschland der Überstunden, die von deutschen Grenzgängern in Luxemburg geleistet werden.
Für den LCGB ist diese Steuerpolitik sowohl vom Prinzip her als auch in der Art und Weise der Umsetzung absolut inakzeptabel und stellt eindeutig eine Diskrimination der deutschen Grenzgänger dar!
In diesem Sinne beantragt der LCGB eine zweite Dringlichkeitssitzung mit dem luxemburgischen Finanzminister und fordert insbesondere, dass diese neuer Steuerregelung außer Kraft gesetzt werden und neuverhandelt werden muss. Alternativ dazu muss Luxemburg seinerseits Überstunden mit einem Nullsteuersatz (Steuersatz 0 Prozent) besteuern oder einen Steuerfreibetrag auf Überstunden (mindestens 25.000 € pro Jahr und pro Person) einführen.
Der LCGB wird diese Problematik weiterhin aufmerksam verfolgen und behält sich das Recht vor, mit allen Mitteln die Rechte der deutschen Grenzgänger zu verteidigen, damit so schnell wie möglich eine nachhaltige und zufriedenstellende Lösung in dieser Angelegenheit gefunden wird.