Luxemburg, 22. März 2024 – Zum 1. Januar 2024 ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland in Kraft getreten. Im Juni 2023 hieß es hierzu noch im Rahmen des Änderungsprotokolls, dass das neue Doppelbesteuerungsabkommen zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit beitragen wird. Dies stellt sich jetzt als Trugschluss raus für deutsche Grenzgänger, die in Luxemburg Überstunden leisten.
Eine Verständigungsvereinbarung vom 11. Januar 2024 beinhaltet diesbezüglich wesentliche Änderungen, die eine Steuererhöhung für deutsche Grenzgänger bedeutet. Da in Luxemburg Überstunden nicht besteuert werden und Deutschland Überstunden als steuerpflichtige Einkünfte ansieht, legt das neue Abkommen fest, dass Überstunden, die in Luxemburg geleistet wurden, in Deutschland besteuert werden, da somit keine Doppelbesteuerung vorliegt. Luxemburg beschenkt also Deutschland mit dem Besteuerungsrecht dieser Überstunden. Dies betrifft sowohl deutsche Grenzgänger, die nur ein Einkommen aus Luxemburg beziehen, als auch jene die Einkommen aus Luxemburg und Deutschland haben. Unter ihnen befinden sich bekanntlich auch ein paar Tausend Arbeitnehmer mit Luxemburger Nationalität.
Konkret bedeutet dies für das Steuerjahr 2024, dass sowohl der Steuersatz auf eventuelle deutsche Einkünfte steigen wird, da die Überstunden zur Bemessungsgrundlage mitzählen, als auch die Steuerlast insgesamt, da die in Luxemburg geleistete Überstunden nun in Deutschland versteuert werden müssen.
Wie es schon 2017 für verheiratete Grenzgänger bei der damaligen luxemburgischen Steuerreform und für französische Grenzgänger 2021 beim neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich der Fall war, sind es jetzt die deutschen Grenzgänger, die mit einer Steuer-Neuregelung zur Kasse gebeten werden sollen.
Für den LCGB ist diese Steuererhöhung inakzeptabel, sowohl vom Prinzip als auch in der Form wie sie umgesetzt wird. Ohne Vorwarnung wird das Doppelbesteuerungsabkommen durch die Hintertür einer Verständigungsvereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2024 so umgedichtet, dass die Steuerlast der deutschen Grenzgänger steigt, weil sie Überstunden in Luxemburg leisten.
Dies ist nichts andere als eine Diskriminierung der deutschen Grenzgänger gegenüber allen anderen Arbeitnehmern in Luxemburg, da diese weiterhin keine Steuern auf ihre geleisteten Überstunden zahlen!
Der LCGB lehnt solch eine inakzeptable und diskriminierende Steuererhöhung zu Lasten der deutschen Grenzgänger ab. Der LCGB fordert daher die Luxemburger Regierung auf, sich unverzüglich mit Deutschland auf ein Moratorium für die Anwendung dieser Steuerneureglung zu einigen und anschließend eine Rückänderung dieser Bestimmungen zu verhandeln. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle betroffenen deutschen Grenzgänger über die nötige Sicherheit verfügen, dass ihnen keine üble Steuerüberraschung blüht so lange beide Staaten diese Ungerechtigkeit nicht definitiv aus der Welt geschaffen haben!
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