Am 9. Februar 2024 hat der LCGB einen Informationsabend im Kinepolis in Thionville organisiert, um die französischen Grenzgänger über die Modalitäten zum Ausfüllen der Steuererklärung zu informieren.
Bei dieser Gelegenheit hat der LCGB die Fälle genannt, in denen die Abgabe einer Steuererklärung obligatorisch ist. Außerdem wies der LCGB darauf hin, dass verheiratete nicht ansässige Steuerpflichtige generell Steuerklasse 1 zugewiesen bekommen. Dennoch können sie auf Antrag und unter der Erfüllung der Gleichstellungsbedingungen mit verheirateten Ansässigen, in Steuerklasse 2 mit einem globalen Steuersatz besteuert werden. In diesem Fall müssen verheirateten Grenzgänger eine Steuererklärung in Luxemburg einreichen, können dann aber auch die gleichen Abzüge wie ansässige Steuerpflichtige geltend machen.
Der LCGB informiert Sie über die beste Option der Besteuerung je nach Ihrer persönlichen Situation sowie über die verschiedenen Freibeträge und bietet seinen Mitgliedern kostenlos Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärungen.
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