Am 2. Februar 2024 fand in Orscholz ein Informationsabend des LCGB statt, um die deutschen Grenzgänger über die verschiedenen Besteuerungsarten und die Modalitäten zum Ausfüllen der Steuererklärung zu informieren.
Der LCGB wies darauf hin, dass verheiratete nicht ansässige Steuerpflichtige generell Steuerklasse 1 zugewiesen bekommen und nur auf Antrag und bei Erfüllung der Gleichstellungsbedingungen, in Steuerklasse 2 mit einem globalen Steuersatz besteuert werden können. In diesem Fall müssen verheirateten Grenzgänger eine Steuererklärung in Luxemburg einreichen. Können dann aber auch die gleichen Abzüge wie ansässige Steuerpflichtige geltend machen.
Der LCGB bietet seinen Mitgliedern kostenlos Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärungen bzw. eine Simulation zur Ermittlung der vorteilhafteste Besteuerungsart.
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