Am 21. August 2023 ist das Gesetz zur flexiblen Arbeitsregelung in Kraft getreten. Dies soll es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihr Privat- und Berufsleben besser zu vereinbaren, insbesondere durch die Nutzung von Telearbeit, flexiblen Arbeitszeiten oder einer Reduzierung der Arbeitszeit.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein Gespräch mit seinem Arbeitgeber, um flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt nachweislich sein:
- eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten bei demselben Arbeitgeber;
- Elternteil eines Kindes unter 9 Jahren sein, oder;
- Pflege oder Hilfe für ein Familienmitglied (Mutter, Vater, Ehepartner, Partner, Tochter oder Sohn) oder für eine Person im selben Haushalt lebt leisten, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen erhebliche Pflege oder Hilfe benötigt.
Der festgelegte Zeitraum für die flexible Arbeitszeitregelung darf die Dauer von 1 Jahr nicht überschreiten.
Zum Verfahren
Der Arbeitgeber muss den Antrag auf flexible Arbeitsregelungen prüfen und innerhalb eines Monats beantworten, wobei er die Betriebsbedürfnisse und die des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Lehnt der Arbeitgeber die Gewährung ab oder schiebt den Antrag auf, muss er dem Arbeitnehmer die Gründe per Einschreiben mitteilen.
Bei einer Vereinbarung zwischen den Parteien hat der Arbeitnehmer das Recht, am Ende oder auch schon vor dem Ende des vereinbarten Zeitraums (wenn eine Änderung der Umstände dies rechtfertigt) zu den ursprünglichen Arbeitsregelungen zurückzukehren.
Schutz des Arbeitnehmers
Während des gesamten vereinbarten Zeitraums ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers zu erhalten oder (falls dies nicht möglich ist) einen ähnlichen Arbeitsplatz bereitzustellen. Außerdem behält der Arbeitnehmer alle Vorteile, die er vor Beginn dieses Zeitraums erworben hat.
Der Arbeitnehmer darf aufgrund des Antrags oder der Inanspruchnahme der flexiblen Arbeitsregelung weder angefeindet werden, noch eine Kündigung des Arbeitsvertrags oder gegebenenfalls eine Vorlaudung zum Kündigungsgespräch erhalten.
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