Um die Kosten beim Kauf eines Eigenheims zu reduzieren, existiert eine Steuergutschrift auf die Anmelde- und Umschreibegebühren (auch “Bëllegen Akt” genannt) beim Notar.
Rückwirkend zum 7. März 2023 wird diese Steuergutschrift von 20.000 auf 30.000 Euro erhöht.
Dies bedeutet, dass jeder Eigenheim- oder Grundstückserwerber, der ab dem 7. März 2023 von der Steuergutschrift profitiert (Datum der notariellen Urkunde), ein Anrecht hat auf Maximum 30.000 Euro und somit ein Recht auf Rückerstattung der in diesem Zeitraum zu viel bezahlten Eintragungs- und Umschreibungsgebühren (Droits d’enregistrement) hat.
Alle Tripartite-Maßnahmen:
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