Der Fachverband LCGB-Transport hat sich am 24. April 2023 mit dem Arbeitgeberverband „Groupement Transport“ getroffen, um sich über die schwierige Frage bezüglich der Verordnung EG 883/2004 auszutauschen. Diese hat große Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Fahrer in Bezug auf die Sozialversicherung (25%-Grenze für Beschäftigung im Wohnsitzland) und die Besteuerung (die Grenze variiert je nach Grenzland zwischen 19 und 34 Tagen). Sie zogen u.a. eine Bilanz zum aktuellen Stand dieser Thematik.
Der LCGB wird seinen Einsatz in diesem Dossier fortsetzen, bis zum Abschluss von bilateralen Abkommen, die zwischen Luxemburg und seinen Nachbarländern ausgehandelt werden, und dies im strikten Interesse der betroffenen Arbeitnehmer.
Zusätzlich dazu will der LCGB einen Antrag auf Neuverhandlung des Branchenkollektivvertrags stellen, um den Beruf des Fernfahrers attraktiver zu gestalten und so die Arbeits- und Lohnbedingungen der betroffenen Beschäftigten zu verbessern.
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