Zum 1. Januar 2023 wurde der soziale Mindestlohn von Gesetz wegen auf:
- Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer: 2.387,40 €
- Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer: 2.864,88 €
Im Zuge dessen wurden auch steuerliche Anpassungen bei den Steuergutschriften für den sozialen Mindestlohn (CISSM) und für Alleinerziehenden (CIM) umgesetzt.
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