Zum 1. Januar 2023 wurde der soziale Mindestlohn von Gesetz wegen auf:
- Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer: 2.387,40 €
- Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer: 2.864,88 €
Im Zuge dessen wurden auch steuerliche Anpassungen bei den Steuergutschriften für den sozialen Mindestlohn (CISSM) und für Alleinerziehenden (CIM) umgesetzt.
Unsere neueste Publikation gibt Ihnen einen Überblick:
![thumbnail of 2023 SSM et adaptations fiscales DE](https://lcgb.lu/files/2023/01/2023-SSM-et-adaptations-fiscales-DE-pdf-212x300.png)
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