Die neue Energiesteuergutschrift, die sich gegebenenfalls positiv auf die Elternurlaubsentschädigung auswirken wird, wird derzeit von der Zukunftskasse (CAE) umgesetzt und rückwirkend zum 1. Juli 2022 angewendet. Die betroffenen und bereits ausgezahlten Elternurlaubsentschädigungen werden rückwirkend angepasst und automatisch ausgezahlt.
Es sind keine weiteren Schritte seitens der Betroffenen erforderlich.
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