Am 22. Juli 2022 wurde ein Zusatzabkommen zum Kollektivvertrag für eine Laufzeit von drei Jahren (vom 01. August 2022 bis zum 31. Juli 2025) für die Beschäftigten von CEBI Luxembourg S.A. unterzeichnet.
Nach einem konstruktiven Beginn waren die Verhandlungen ins Stocken geraten, da die Geschäftsleitung ihre Versprechen zurückgenommen hatte. Trotz sozialer Spannungen konnte schließlich doch eine Einigung erzielt werden.
Dank der gewerkschaftlichen Aktionen und insbesondere dank der Protestkundgebung vom 30. Juni 2022 konnten die Gewerkschaften Verbesserungen erreichen und ein Zusatzabkommen zum Kollektivvertrag, das bis zum 31. Juli 2025 läuft, fertigstellen.
- Löhne:
Eine Lohnerhöhung von 40 € brutto pro Monat wird am 01. Dezember 2024 für Beschäftigte gezahlt, die zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit haben.
- Urlaubsgeld:
Der Höchstbetrag des Urlaubsgeldes wird von 867,63 € brutto auf 1.000,00 € brutto angehoben.
- Arbeitnehmer, die bisher kein Urlaubsgeld erhalten haben und am 1. Juli 2023 mindestens ein Jahr lang beschäftigt sind, erhalten ab dem 1. Juli 2023 ein Urlaubsgeld in Höhe von 80 € brutto, das jedes Jahr um 40 € erhöht wird.
- Für Arbeitnehmer, die im Juli 2020 im Rahmen des am 14. März 2018 unterzeichneten Addendums ein Urlaubsgeld erhalten haben, wird das Urlaubsgeld ab dem 1. Juli 2023 jedes Jahr um 40 € brutto erhöht.
- Für Arbeitnehmer, deren Urlaubsgeld im Juli 2015 eingefroren wurde, wird das Urlaubsgeld ab dem 1. Juli 2023 um 40 € brutto pro Jahr erhöht.
- Für Arbeitnehmer, deren Urlaubsgeld auf 867,63 € brutto begrenzt ist, wird das Urlaubsgeld ab dem 1. Juli 2023 um 40 € brutto pro Jahr erhöht, bis sie die Obergrenze von 1.000,00 € brutto erreicht haben.
- Urlaub:
Arbeitnehmer, die das gesetzliche Minimum von 26 Urlaubstagen haben, werden ab dem 1. August 2022 4 Stunden zusätzlichen, nicht kumulativen Urlaub erhalten.
Alle Punkte der Zusatzvereinbarung unterliegen der Proratisierung der Arbeitszeit.
Zurück zur Übersicht