Die Abgeordnetenkammer verabschiedete am 15. Juni 2022 angesichts der rasanten Inflation infolge der Krise den Gesetzentwurf zur Umsetzung des nationalen Tripartite-Abkommens zur Kaufkraftstärkung der Haushalte.
Die für Juli 2022 angekündigte Indextranche wird umgehend auf das Kindergeld sowie die entsprechenden Alterszuschläge (+2,5 %) angewendet. Für alle anderen Sozialleistungen sowie Löhne und Renten wird die Indexerhöhung von +2,5 % auf April 2023 verschoben.
Aufgrund der Indexverschiebung bei Löhnen und Renten sieht das Tripartite-Abkommen einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes bei Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch eine Energiesteuergutschrift (CIE) vor, die zusätzlich zu den bestehenden Steuergutschriften gewährt wird.
Arbeitnehmer müssen nichts unternehmen, sondern erhalten den CIE automatisch bei der Lohnauszahlung. Für Arbeitnehmer, die in Privathaushalten beschäftigt sind, wird der CIE von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) auf Basis des monatlichen Bruttogesamteinkommens ausgezahlt. Rentner erhalten den CIE mit der monatlichen Rentenauszahlung durch die CNAP.
Während der 9-monatigen Verschiebung (Juli 2022 bis März 2023) ist der CIE für alle gebietsansässigen und grenzüberschreitenden Arbeitnehmer und Rentner, mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis 100.000 € fällig.
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