Alle französischen Grenzgänger, deren Haushalt über ein gemischtes Einkommen (z. B. aus Luxemburg und Frankreich) verfügt, müssen in Frankreich eine Steuererklärung abgeben.
Aufgrund der neuen Bestimmungen, die ab dem Steuerjahr 2020 gelten, kann die Steuerlast für französische Grenzgänger, deren Haushalt über ein gemischtes Einkommen verfügt, steigen.
Angesichts dieser Auswirkungen hat die französische Steuerbehörde für die betroffenen Grenzgänger die Möglichkeit eingeführt, die vorübergehende Aussetzung der neuen Berechnungsregeln für die Steuerjahre 2020 und 2021 zu beantragen. Dies ermöglicht es ihnen, die Anwendung der alten Bestimmungen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung noch für das Steuerjahr 2021 zu beantragen, um eine bessere steuerliche Behandlung zu erhalten.
In diesem Fall sollte man seine Steuererklärung online über sein persönliches Konto auf www.impôts.gouv.fr einreichen.
Zurück zur Übersicht