Die Gewerkschaften haben kürzlich die koordinierte Version des Textes für den neuen Kollektivvertrag unterzeichnet. Alle Elemente, die im Rahmen der Grundsatzvereinbarung ausgehandelt wurden, wurden darin aufgenommen. Die Laufzeit des Vertrags wird von der Entwicklung der Wirtschaftslage abhängen. Die Neuverhandlungen werden spätestens Ende 2023 beginnen, aber im Falle eines Aufschwunges werden die Gespräche bereits Ende dieses Jahres aufgenommen.
Darüber hinaus wurden textliche Anpassungen vorgenommen, um den Vertrag an gesetzliche Neuerungen anzupassen und eine bessere Lesbarkeit zu ermöglichen.
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