Nationale Tripartite: Zustimmung des LCGB!

Aufgrund der Verschlechterung der sozioökonomischen Situation des Landes hat der Premierminister den Tripartite-Koordinierungsausschuss einberufen. Die Sitzungen des Ausschusses der nationalen Tripartite fanden am 22., 23. und 30. März 2022 statt. Zwischenzeitlich wurden in mehreren Arbeitssitzungen die technischen Details mit den zuständigen Ministern erörtert.

Die Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage, die der Tripartite-Koordinierungsausschuss erstellt hat, ist angesichts einer Reihe von Problemen alarmierend: Wiederbelebung der Wirtschaft nach COVID-19, Versorgungsengpässe mit Rohstoffen und Halbfabrikaten und enorme Verteuerung der Erdölprodukte. Zudem ist die Inflation infolge der russischen Invasion in der Ukraine und der wirtschaftlichen Auswirkungen der Sanktionen, die die EU-Mitgliedstaaten gegen diese untragbare Aggression verhängen mussten, in die Höhe geschnellt.

In den vergangenen Monaten und Wochen waren Unternehmen und Arbeitnehmer mit einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise konfrontiert, der Mitte März 2022 zu einer voraussichtlichen Inflationsrate von 5,5% für das gesamte Jahr führte. Nach Oktober 2021 wurde gerade eine weitere Indextranche zum 1. April 2022 bestätigt und die nächste Tranche kündigt sich bereits für August 2022 an.

In dieser absolut außergewöhnlichen Krise, die auf eine Kombination einer durch eine Pandemie geschädigten und durch die wirtschaftlichen Folgen eines neuen Krieges in Europa hart getroffenen Wirtschaft, das Fehlen an kurzfristiger Vorhersehbarkeit, zahlreichen prognostizierten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, mit denen die Unternehmen konfrontiert sind, und den Druck auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner zurückzuführen ist, sah sich die Regierung dazu veranlasst, ein Maßnahmenpaket in Höhe von 830 Mio. € vorzuschlagen, davon 600 Mio. € Hilfen zur Stärkung der Kaufkraft, das sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • die vollständige Beibehaltung der für den 1. April 2022 vorgesehenen Indextranche;
  • Verlegung der voraussichtlichen Indextranche von August 2022 auf April 2023 mit Einführung einer Steuergutschrift für Energie, die für die Monate von August 2022 bis März 2023 bis zu einem jährlichen steuerpflichtigen Bruttoeinkommen von 100.000 € gilt; in den Einkommensstufen bis 68.000 € wird der Kaufkraftverlust aufgrund des Anstiegs der Energiepreise überkompensiert;

 Bei folgenden Jahresbruttoeinkommen von steuerpflichtigen Ansässigen oder Grenzgängern gilt für den Zeitraum der Indexverlegung (voraussichtlich August 2022 bis März 2023):
936 bis 44.000 €: Energiesteuergutschrift von
84 € netto/Monat.
44.001 bis 68.000 €: Energiesteuergutschrift von
mindestens 76 € netto/Monat
68.001 bis 100.000 €: degressive monatliche Nettobeträge der Steuergutschrift bis auf 0 €.
Die Steuergutschrift wird zusätzlich zu bestehenden Gutschriften gewährt und monatlich mit dem Gehalt bzw. der Rente ausgezahlt.
Als Beispiel: Der Nettogewinn der Indexstufe im August 2022 würde für Empfänger des sozialen Mindestlohns (Steuerklasse 1) etwa 44 € / Monat betragen.

  • Entlastung der Mieter durch Einfrieren der Mieten bis Ende 2022 und Anpassung der Mietsubvention, um den Kreis der Begünstigten zu erweitern;
  • staatliche Subventionierung der Erdölpreise in Höhe von 7,5 Cent pro Liter bis Ende Juli 2022 (Diesel und Benzin) bzw. Ende Dezember 2022 (Heizöl) und Erhöhung der Steuergutschrift im Zusammenhang mit der CO2-Steuer;
  • Förderung von energieeffizienten Technologien und erneuerbaren Energien im Wohnungsbau durch die Anpassung der „Prime House“, um eine stärkere Subventionierung von Haushalten mit niedrigem Einkommen zu ermöglichen.
  • punktuelle Anpassungen bei den Studienbeihilfen und des REVIS;
  • eine Verpflichtung, die nationale Tripartite erneut einzuberufen, falls sich die sozioökonomische Lage des Landes verschlechtert, insbesondere wenn eine zusätzliche Indextranche fällig wird.

 

Für den LCGB stellen diese Maßnahmen ein Paket dar, das der aktuellen Krisensituation und der Unvorhersehbarkeit der sozioökonomischen Entwicklung in den kommenden Monaten angemessen ist. Seit der Stahlkrise in den 1970er Jahren ist die nationale Tripartite das Fundament des luxemburgischen Sozialmodells, das Lösungen für die sozioökonomischen Probleme des Landes gefunden hat. Noch immer haben sich die Regierung und die Sozialpartner auf einen Kompromiss geeinigt, um die Arbeitnehmer und Rentner sowie die Unternehmen bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen zu unterstützen.

Der Ernst der aktuellen Situation erlaubt keine Infragestellung des Modells der nationalen Tripartite, die die Aufrechterhaltung der automatischen Indexierung der Löhne und Gehälter und somit den sozialen Frieden in Luxemburg garantiert. Aus diesem Grund hat der LCGB beschlossen, dem von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmenpaket zuzustimmen.

 

Kontakt:       

Patrick Dury, Nationalpräsident des LCGB
Tel.: +352 49 94 24-314
Mobil: +352 691 733 001
E-Mail: pdury@lcgb.lu

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