Wer hat Anspruch auf die Teuerungszulage?

Die Teuerungszulage hilft Haushalten mit geringem Einkommen den Preiserhöhungen, vor allem bei Lebensmitteln, entgegen zu wirken. Die Höhe der Zulage wird entsprechend der Haushaltszusammensetzung ermittelt. Das Haushaltseinkommen darf eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Die Zulage ist sozialversicherungs- und steuerfrei.

Um die Teuerungszulage in Anspruch nehmen zu können, darf das Haushaltseinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Die Höhe der Zulage wird entsprechend der Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft des Antragstellers ermittelt (der allein oder mit mehreren Personen zusammenlebt).

Haushalt

Monatliche Bruttoeinkommenshöchstgrenze

Jährlicher Zuschuss

für 1 Person 2.258,84 € 1.652 €
für einen Haushalt von 2 Personen 3.388,25 € 2.065 €
für einen Haushalt von 3 Personen 4.065,91 € 2.478 €
für einen Haushalt von 4 Personen 4.743,56 € 2.891 €
für einen Haushalt von 5 Personen 5.421,21 € 3.304 €

 

Der Antrag muss , zusammen mit einem obligatorischen Bankidentitätsnachweis (RIB), vor dem 30. September eingereicht werden.

Laden Sie den Antrag auf Zahlung des Zuschusses hier herunter. Der Antrag auf Erhalt der Teuerungszulage enthält sämtliche Angaben zum Haushalt und ist von allen erwachsenen Mitgliedern dieses Haushalts zu unterschreiben. Personen, die die Teuerungszulage bereits bezogen haben, erhalten am Ende des Jahres ein vorausgefülltes Formular vom FNS.

 

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