Energieprämie: Alle Bedingungen im Überblick

Seit März 2022 haben Haushalte mit geringem Einkommen Anspruch auf eine Energieprämie, deren Höhe zwischen 200 und 400 € liegt und je nach Zusammensetzung und Einkommen des Haushalts variiert.

Diese Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei und richtet sich an Personen, deren Bruttoeinkommen die um 25% erhöhten Grenzwerte der Teuerungszulage nicht überschreitet.

Obergrenze des monatlichen Bruttoeinkommens für die Gewährung der Energieprämie:

Für 1 Person 2.823,54 €
für die 2. Person 1.411,77 €
für jede weitere Person 847,07 €

 

Die Prämie wird grundsätzlich zusammen mit der Teuerungszulage ausgezahlt.
Jährlicher Zuschuss:

Eine alleinstehende Person 200 €
2-Personen Haushalt 250 €
3-Personen Haushalt 300 €
4-Personen Haushalt 350 €
≥ 5-Personen Haushalt 400 €

 

Personen, die die Teuerungszulage erhalten oder einen Antrag auf Teuerungszulage stellen und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten automatisch auch die Energieprämie. Wird ein Antrag auf Teuerungszulage wegen Überschreitung der Einkommensgrenze abgelehnt, wird automatisch geprüft, ob dennoch die Anspruchsvoraussetzungen für die Energieprämie erfüllt sind.

Wie bei der Teuerungszulage muss das Antragsformular bis zum 30. September 2022 bei der FNS eingereicht werden.

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