Forderungen des LCGB für eine bessere Gleichstellung der Geschlechter
Während Luxemburg in Bezug auf die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern mit einer Diskrepanz von 1,4 %, bei einem EU-Durchschnitt von 14,4 %, eher gut abschneidet, ist der LCGB der Ansicht, dass zusätzliche Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ergriffen werden müssen.
Laut dem “Global Gender Gap Report 2021” des Weltwirtschaftsforum wird es wohl eine weitere Generation dauern, um eine Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. In Luxemburg bestehen die größten Probleme weiterhin bei der Inanspruchnahme von Teilzeitarbeit und den Rentenansprüchen. Auch die Alleinerziehung ist mit 82,7 % weiterhin ein weitgehend weibliches Phänomen. Alleinerziehende haben im Übrigen das höchste Armutsrisiko in Luxemburg, insbesondere aufgrund unfreiwilliger Teilzeitarbeit.
Was die Verwendung von Teilzeitarbeit durch Frauen betrifft, liegt Luxemburg in der EU lediglich auf Platz 15. Den jüngsten Zahlen des STATEC zufolge arbeiten 36 % der Frauen in Teilzeitstellen, im Vergleich zu nur 6 % bei den Männer. Die monatliche Arbeitszeit der Frauen liegt etwa 25 Stunden unter der der Männer. Luxemburg muss also Maßnahmen ergreifen, um die Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Tatsächlich stellen Frauen nur 38 % der Arbeitnehmer in Luxemburg dar. Von allen Frauen und Männern haben 6 % der Frauen eine Führungsposition. Bei den Männern sind es 11 %.
Während die letzte Reform des Elternurlaubs eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern anstrebte, greifen Frauen weitgehend durch familiäre Gründe zur Teilzeitarbeit, d. h. die Erziehung der Kindern oder die Betreuung eines pflegebedürftigen Erwachsenen. Diese Entscheidung bleibt jedoch nicht ohne Folgen, da die Rückkehr zu einer Vollzeitbeschäftigung schwierig ist, was sich am Ende der beruflichen Laufbahn auf die Rentenansprüche und -leistungen auswirken wird.
Der LCGB ist der Meinung, dass man nicht länger warten darf. Es ist höchste Zeit, gezielt zu handeln, damit sich die Sitten an die Realität anpassen. Um eine gleichberechtigte Beteiligung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt und eine bessere Aufteilung der täglichen Lebensaufgaben zwischen Frauen und Männern zu erreichen, fordert der LCGB die Einführung des Rechts auf Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeitarbeit. Der LCGB spricht sich darüber hinaus für eine Entwicklung eines nationalen Sensibilisierungsplans aus.
In der Tat ist eine Sensibilisierung der Bürger über die immer noch bestehenden Ungleichheiten notwendig und die Regierung muss die Mittel dafür festlegen. Für den LCGB muss die Sensibilisierung bereits im jungen Alter, in der Schulbildung sowie während der gesamten beruflichen Laufbahn erfolgen, um den anhaltenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern ein Ende zu setzen.
Kontakt:
Vanessa CORREIA, Gewerkschaftssekretärin
Tel.: +352 49 94 24-308
GSM: +352 691 733 074
E-Mail: vcorreia@lcgb.lu
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