Kindergeldreform: Die Regierung in der Zwickmühle

Die Kindergeldreform von 2016 wurde vom LCGB wiederholt kritisiert. Trotz der Wiedereinführung der Indexierung des Kindergeldes wurde der Wertverlust von 25% nicht ausgeglichen. Zudem führte das Gesetz 2020 zu einer erneuten Verurteilung Luxemburgs wegen Diskriminierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), da Stiefkinder von Grenzgängern vom Kindergeldanspruch ausgeschlossen wurden.

Obwohl der Gesetzentwurf 7828 die luxemburgische Rechtsprechung dem EuGH-Entscheid anpassen sollte, hat der Staatsrat nun formell Einspruch gegen die von der Familienministerin gewählte Lösung eingelegt. Dieser Einspruch wird hauptsächlich mit der Schaffung einer neuen Ungleichbehandlung auf Ebene der Einwohner begründet.

Die Regierung hat sich selbst durch ein Szenario in große Verlegenheit gebracht, das sehr an das Dossier der Studienbeihilfen erinnert. Nachdem infolge von europäischen Gerichtsurteilen wegen Diskriminierung von Grenzgängern mehrere Gesetzesrevisionen durchgeführt wurden, ist die aktuelle Gesetzgebung über finanzielle Beihilfen für Hochschulstudien insgesamt weniger günstig als vor 2010. Eine ähnliche Situation kann vom LCGB nicht toleriert werden.

Die Familienministerin hat die Pflicht, die Kindergeldgesetzgebung so zu überarbeiten, dass die 2016 eingeführte Diskriminierung von Grenzgängern beendet und eine Verschlechterung des Systems für alle derzeitigen Begünstigten verhindert wird!

Darüber hinaus hält der LCGB an seiner Forderung nach einer Aufwertung der Kindergeldbeträge in Höhe von 20 € pro Monat und Kind fest. Angesichts des derzeitigen starken Anstiegs der Inflation ist die Umsetzung dieser Aufwertung der Zulagen nun dringender denn je.

 

 

Kontakt:       

Christophe KNEBELER, stellvertretender Generalsekretär
Tel.: +352 49 94 24-306
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E-Mail: cknebeler@lcgb.lu

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