Im Rahmen der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ab dem 15. Januar 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gültigkeit der Impf-, Genesungs- und Testbescheinigungen seiner Arbeitnehmer zu überprüfen, bevor diese sich an ihren Arbeitsplatz begeben.
Zwischen der Regierung und den Sozialpartnern wurde im Dezember 2021 vereinbart, dass eine einzige Kontrolle vor Arbeitsbeginn für den Zugang zum Arbeitsplatz ausreicht.
Dies bedeutet, dass:
- der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht mehrmals im Laufe des Arbeitstages kontrollieren muss; und
- ungeimpfte Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht zu dem Zeitpunkt einstellen müssen, an dem ihr Testzertifikat abläuft.
Aufgrund vieler Anfragen von Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber eine mehrmalige Kontrolle während des Arbeitstages angekündigt haben, hat der LCGB das Arbeitsministerium um eine Klarstellung gebeten.
Der Arbeitsminister hat dem LCGB schriftlich bestätigt, dass die im Dezember 2021 vereinbarte und oben genannte Lösung weiterhin gültig ist.
Ein bei der Ankunft am Arbeitsplatz gültiges Testzertifikat, behält für den gesamten Arbeitstag seine Gültigkeit, auch wenn dieses im Laufe des Tages ablaufen sollte.
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