Stahlindustrie: Begleitausschuss des Tripartite-Abkommens LUX 2025 – Abkommen bis zur ersten Etappe eingehalten!

Heute trat der im Rahmen des Stahltripartite-Abkommens LUX 2025 vereinbarte Begleitausschuss für Investitionen und Beschäftigung zusammen, um die Einhaltung des Abkommens zu gewährleisten und eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Die Geschäftsleitung von ArcelorMittal präsentierte den aktuellen Stand nach einem Jahr der Umsetzung des Tripartite-Abkommens. Die Präsentation griff den Stand der Umsetzung der verschiedenen angestrebten Ziele in Bezug auf Investitionen und Reorganisation, aber auch der verschiedenen Begleitmaßnahmen auf und war in drei Teile gegliedert:

  • Investitionen

ArcelorMittal hatte sich zu einem Investitionsbudget von 165 bis 205 Mio. € verpflichtet, wobei 90 bis 95 Mio. € für Schlüssel- und strategische Investitionen und etwa 110 Mio. € für die Instandhaltung der Anlagen vorgesehen waren. Für strategische Investitionen war ein garantierter Mindestbetrag von 65 Mio. € vereinbart worden. Für den Fall der Nichteinhaltung wurde eine finanzielle Wiederherstellungsklausel vereinbart.

Der LCGB stellt fest, dass dieser für das Überleben der luxemburgischen Stahlindustrie wesentliche Teil des Abkommens bis heute eingehalten wird. Die Direktion ist ihrer Investitionsverpflichtung von 1/5 des geplanten Gesamtbudgets mit 41 Mio. € nachgekommen. Der LCGB ging bei dieser Gelegenheit auf verschiedene wichtige Detailpunkte im Zusammenhang mit den Schlüssel- und strategischen Projekten ein.

Ergänzend dazu verlangte der LCGB eine Klarstellung bezüglich des geplanten Hauptsitzes, der auf dem Kirchberg gebaut werden soll. Zur Erinnerung: Die Generaldirektion hatte sich verpflichtet, den Sitz in Luxemburg zu behalten und plante diesbezüglich den Bau eines neuen Gebäudes. In Kürze sollen diesbezüglich weitere Details mitgeteilt werden.  

Hinsichtlich der Werkstatt Dommeldingen bestätigte die Gruppe die Investitionen und Verlagerung von zwei wesentlichen Aktivitäten an die Standorte Differdingen und Rodingen, so dass die Aktivitäten intern mit betriebseigenem Personal, wie vereinbart, fortgesetzt werden können. Der LCGB wiederholte jedoch erneut seine Forderung, die Vereinbarung bezüglich der Unterstützung der verschiedenen Produktionsstandorte einzuhalten, damit die verbleibenden Aktivitäten der Werkstatt gesichert bleiben.

  • Auslagerungen

Zwei der ursprünglich geplanten Auslagerungen wurden fallengelassen. Damit verbleiben die 31 Arbeitsplätze und die damit verbundene Tätigkeit im Unternehmen! Mit dieser Kehrtwende sieht sich der LCGB einmal mehr in seiner Position bestätigt, die er seit Beginn der Verhandlungen über das Abkommen zu diesem Thema eingenommen hat!

  • Entwicklung des Personalüberhangs und Begleitmaßnahmen

Bis heute stellt der LCGB fest, dass 345 von ursprünglich 536 Arbeitsplätzen abgebaut wurden. Dies entspricht etwa 65% des ursprünglichen Ziels. Eine gewisse Eile beim Stellenabbau wird nach 1/5 der Laufzeit des Abkommens deutlich, auch wenn dies hauptsächlich mit Reorganisationen zusammenhängt, von denen die Hälfte die Zentralverwaltung betrifft. Im Vergleich zu den Investitionsausgaben (20% des Gesamtziels), auch wenn dies der Vereinbarung entspricht, stellt der LCGB hier einen umgekehrt proportionalen Trend fest.

Die Wiedereingliederungsstelle CDR umfasst derzeit etwa 82 in der CDR 2021, die sich aus dem Abkommen LUX 2025 ergibt. Der LCGB betont, dass schnell eine dauerhafte Lösung für etwa 60 Arbeitnehmer, die sich im Einsatz befinden und keine Beschäftigung haben, gefunden werden muss.

Die Neuausrichtung der Weiterbildungen muss unbedingt intensiviert werden! 

Angesichts des großen Bedarfs zur Weiterentwicklung der Kompetenzen, der Verwaltung des Personalüberhangs und der Anpassung der Alterspyramide sprachen sich die Gewerkschaften für eine Fortsetzung des Anpassungsvorruhestands für die Altersklassen 1965 und 1966 aus. Die Unternehmensleitung hat allerdings nicht die Absicht, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Abschließend ging die Generaldirektion auf die steigenden Energiepreise ihre Vorschläge zur Abschwächung der Folgen auf den Betrieb. Bei weiter steigenden Preisen plant ArcelorMittal, die staatliche Unterstützung für diesen Konjunkturfall in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus ersuchte ArcelorMittal die Minister um Unterstützung für die Rückerstattung der indirekten Kosten im Zusammenhang mit CO2-Emissionen für das Geschäftsjahr 2021, immer noch in Ermangelung eines gesetzlichen Rahmens.

Der LCGB ist der Meinung, dass ArcelorMittal sich der Rentabilität und der Leistungsfähigkeit der luxemburgischen Produktionsstätten bewusst werden muss. Der von der luxemburgischen Stahlindustrie produzierten Reichtum muss umverteilt und vor allem müssen die Kompetenzen und das Engagement der Arbeitnehmer, die diese Leistungen ermöglicht haben, anerkennt werden!

 

 

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