Im Jahr 2016 wurde der Grundsatz der Lohngleichheit im luxemburgischen Arbeitsrecht aufgenommen, ein Grundsatz, der auch in der luxemburgischen Verfassung und in europäischen Verträgen verankert ist.
Die neue LCGB-Broschüre fasst die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen zusammen und gibt Ihnen auch detaillierte Erläuterungen zum Verfahren, das im Falle einer Ungleichbehandlung zu beachten ist.
Zurück zur Übersicht