Zwei Personen, die als Paar zusammenleben ohne verheiratet zu sein, können ihre Partnerschaft in ihrem Wohnsitzland eintragen lassen, um z.B. bestimmte steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile zu erhalten.
Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften sind jedoch nicht automatisch in Luxemburg anerkannt! Den Lebenspartnern kommen erst nach der Eintragung alle Vorteile zu, die in Luxemburg geschlossene Partnerschaften genießen. Um eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Luxemburg offiziell anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag mit einer Kopie der Eintragung der Lebenspartnerschaft bei der Generalstaatsanwaltschaft (Parquet général) in Luxemburg einreichen:
Parquet général
Service du répertoire civil
Cité judiciaire
Bâtiment BC – 1er étage
L-2080 Luxembourg
(+352) 47 59 81-341
(+352) 47 59 81-887
Nur durch diese offizielle Eintragung Ihrer Partnerschaft wird diese in Luxemburg rechtskräftig und Sie haben Anspruch unter anderem auf die Hinterbliebenenrente. Nach der Eintragung der Lebenspartnerschaft in das Personenstandsregister erhalten Sie per Post die Bescheinigung der Eintragung der Lebenspartnerschaft.
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