Indexierung und rückwirkende Erhöhung des Kindergeldes

Aufgrund der Indexierung des Kindergeldbetrags rückwirkend zum 1. Oktober 2021, die am  1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, werden die sich daraus ergebenden zusätzlichen Beträge für die Monate Oktober bis Dezember 2021 automatisch Ende Januar 2022 zusammen mit dem Kindergeld für denselben Monat ausgezahlt.

Was die Empfänger von Differenzzulagen betrifft, so wird auch hier bei der Auszahlung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021, die Ende Januar 2022 erfolgt, die rückwirkende Indexierung des Betrags des luxemburgischen Kindergeldes berücksichtigt.

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