Die Gewerkschaften LCGB und OGBL sowie die „Fédération des centres de formation privés“ (FCF) haben am 16. Dezember 2021 die Erneuerung des sektoriellen Plans zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (PAB) für private Ausbildungszentren unterzeichnet.
Die von der COVID-19-Pandemie stark betroffene Branche kann ihre Aktivitäten noch immer nicht in vollem Umfang durchführen, da Präsenzschulungen aufgrund der Hygienemaßnahmen erheblich eingeschränkt oder sogar unmöglich sind. Für die Gewerkschaften spielt die berufliche Aus- und Weiterbildung eine wichtige Rolle beim Erwerb und der Verbesserung neuer Fähigkeiten und Kenntnisse, um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sich beruflich neu zu orientieren oder um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
So haben die Gewerkschaften und die „Fédération des Centres de Formations privés“ (FCF) einen PAB ausgehandelt, um Entlassungen und Schließungen durch folgende Maßnahmen zu vermeiden:
- freiwillige Teilzeitarbeit,
- Kurzarbeit, angepasst an die Branche,
- Anpassungsvorruhestand,
- vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung,
- innerbetriebliche oder außerbetriebliche Fort- oder Ausbildungen, mit staatlich anerkannten Abschlüssen.
Ein Überwachungsausschuss ist für die periodische Überwachung der im Rahmen des PABs ergriffenen Maßnahmen zuständig, der vom 1. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 gültig sein wird.
Kontakt:
Céline CONTER, Gewerkschaftssekretärin LCGB
Tel.: +352 49 94 24-243
E-Mail: cconter@lcgb.lu