Die Verständigungsvereinbarung, die die Besteuerung der Arbeitstage, die im Kontext der COVID-19 Pandemie im Home-Office geleistet wurden, regelt, wird zumindest bis zum 31. März 2022 Bestand haben.
Dies haben die zuständigen Behörden in Deutschland und Luxemburgs am 2. Dezember 2021 entschieden.
Die am 7. Oktober 2020 abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verlängert sich automatisch am Ende eines Kalendermonats.
Im Hinblick auf die aktuelle Pandemielage sind dadurch Telearbeitstage, die aufgrund von COVID-19 geleistet wurden, bis mindestens zum 31. März 2022 unbegrenzt möglich ohne in Deutschland steuerpflichtig zu werden.
Zurück zur Übersicht