KV Südgemeinden: Absichtserklärung

Nach langen und schwierigen Verhandlungen freut sich der LCGB, über das Verhandlungsergebnis informieren zu können.

Am 2. Dezember 2021 unterzeichneten die Sozialpartner eine Absichtserklärung über die Er­neuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer der Südgemeinden (Bettemburg, Cont­ern, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch-sur-Alzette, Garnich, Habscht, Käerjeng, Kayl/Tetange, Koerich, Monnerich, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rumelange, Sanem, Schifflange und Steinfort). Der Kollektivvertrag ist vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

Die Sozialpartner haben sich auf folgende Punkte geeinigt (anwendbar ab dem 1. Januar 2022):

  • Erhöhung der Sonderzulage von 4 Punkten auf 15 Punkte rückwirkend zum 1. Januar 2021;
  • Einführung eines Zeitsparkontos (CET);
  • Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 0,3 €/km;
  • Verbesserung der Einstiegskarrieren mit einer Anhebung der Stufen 1 und 2;
  • Verbesserung der Vordienstzeiten:
    • zu 100 % angerechnet werden Vordienstjahre bei Gemeinden, Gemeindesyndikaten, dem Hof, dem Staat, einer öffentlichen Einrichtung, der CFL, der Armee, der Polizei, EU-Institu­tionen (alle Arbeiten mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 % werden zu 50 % angerechnet);
  • frühere Beschäftigungszeiten im Privatsektor werden zu 50 % angerechnet;
  • Abschaffung der Laufbahn A1 und Höhergruppierung der A1-Beschäftigten in die entsprechenden Laufbahnen;
  • Prämie für den Meisterbrief in der Laufbahn H3:
  • Erhöhung der Prämie für einen Meisterbrief mit direktem Bezug zur ausgeübten Tätigkeit auf 15 Lohnpunkte;
  • Gewährung von 10 Lohnpunkten der Prämie für einen Meisterbrief ohne direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit;
  • Anpassung der Laufbahnen H3 und V2 aufgrund von Unstimmigkeiten in den Dienstaltersstufen;
  • Anwendung für Abteilungsleiter („chef de file“) in Höhe von 8 Lohnpunkten für alle Laufbahnen von A bis H.

 

Punkte, die in den Verhandlungen im Jahr 2018 offengeblieben waren:

  • Zahlung einer einmaligen Prämie von 52 Lohnpunkten für Beschäftigte, die in die Laufbahn A5 oder H2 eingestuft sind und am 31.12.2017 seit zwei oder mehr Jahren nicht von der Erhöhung der Endstufe der Laufbahn profitiert haben;
  • Zahlung einer einmaligen Prämie in Höhe von 78 Lohnpunk­ten für Arbeitnehmer, die in die Laufbahn A4 oder H3 ein­gestuft sind und am 31.12.2017 seit mindestens zwei Jahren nicht von der Erhöhung der Endstufe profitiert haben;
  • Beibehaltung des persönlichen Gehaltszuschlags bei einem Laufbahnwechsel.

 

Die Partner verpflichteten sich, die Verhandlungen ab Januar 2022 über die noch offenen Punkte fortzusetzen, d.h.:

  • Ausarbeitung der Modalitäten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer, die Bereitschaftsdienst leisten, und Verhandlungen über die Erhöhung der Bereitschaftsdienstprämie;
  • Diskussion über den Arbeitsorganisationsplan (POT);
  • Verhandlungen über eine Prämie für Tutoren (Definition der Funktion und der Modalitäten).
Zurück zur Übersicht