Erste Klagen vor dem Référé und dem Verwaltungsgericht
Seit dem 1. November sind öffentliche Verwaltungen und Unternehmen dazu ermächtigt, den CovidCheck am Arbeitsplatz einzuführen, ohne dass noch die Möglichkeit von nicht zertifizierten Selbsttests besteht. CGFP, LCGB und OGBL meldeten gleich zu Beginn ihre Bedenken an. Vor allem die möglichen harten Sanktionen, die im Extremfall einen Arbeitsplatzverlust derß Beschäftigten nach sich ziehen können, sind für die drei national repräsentativen Gewerkschaften keineswegs hinnehmbar.
Zudem birgt die überstürzte und holprige Umsetzung der neuen Bestimmungen weiterhin große Risiken in puncto Datenschutz. Hier besteht nach wie vor Klärungsbedarf. Der gleichen Ansicht ist auch die nationale Datenschutzkommission. Unklar bleibt auch die Rechtslage in Bezug auf die Bewahrung der Grundrechte jedes einzelnen Bürgers. Gefordert wird die sofortige Wiedereinführung der kostenlosen Schnelltests, die sich angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen nahezu aufdrängt. Gemeinsames Ziel muss es sein, die Pandemie einzudämmen.
Ein von den Gewerkschaften gestelltes Ultimatum ließ die Regierung verstreichen, ohne auch nur die geringste Kompromissbereitschaft zu zeigen. Da die Dreierkoalition die Warnschüsse der drei größten Arbeitnehmervertreter des Landes nicht wahrnimmt, leiten CGFP, LCGB und OGBL die nächsten Schritte ein.
Prüfung der Gesetzeslage
Eine erste Analyse hatte ergeben, dass das jüngste Covid-Gesetz nicht notgedrungen mit übergeordneten Rechtslagen und Normen übereinstimmt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls zwei unabhängig voneinander erstellte juristische Gutachten. CGFP, LCGB und OGBL unterstützen deshalb Gerichtsverfahren, um zu prüfen, ob der CovidCheck am Arbeitsplatz tatsächlich gegen andere Gesetzestexte verstößt, so wie es eine erste Lektüre stark vermuten ließ.
Dem Vernehmen nach scheint ein Großteil der Unternehmen das 3G-Konzept bereits abgehakt zu haben. Viele Betriebsleiter versuchen mit gesundem Menschenverstand und im Dialog mit ihrer Personaldelegation nach praktischen Lösungen zu suchen, um die ohnehin schon angespannte Situation nicht noch zusätzlich anzuheizen. Die unsichere datenschutzrechtliche Lage hält viele Großunternehmen zudem davon ab, den CovidCheck flächendeckend einzuführen.
Ausgerechnet im öffentlichen Dienst ergibt sich ein anderes Bild. Die staatlichen Strukturen, die unter der Aufsicht der Ministerien für Gesundheit und Sozialversicherung stehen, waren zwar bislang – angeblich aus organisatorischen Gründen – nicht in der Lage, den CovidCheck umzusetzen. In vielen anderen Bereichen des Staatsdienstes scheinen die Covid-Kontrollen jedoch äußerst rigide und unflexibel angewandt zu werden.
Fakt ist, dass etliche Mitarbeiter, die aus welchen Gründen auch immer nicht 3G-konform sind, inzwischen gravierende Nachteile erfahren haben. Einige von ihnen wurde der Zugang zum Arbeitsplatz verwehrt – mit allen erdenklichen Konsequenzen, die eine solche Entscheidung zur Folge haben kann. Die Leidtragenden haben inzwischen die ersten Klagen vor dem Eilgericht (Référé) und dem Verwaltungsgericht eingereicht. Die Betroffenen werden dabei von CGFP, LCGB und OGBL unterstützt.
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