Gesetzliche Mindestlöhne entsprechen nicht den Lebenshaltungskosten in der EU

Einer aktuellen Studie zufolge geben Arbeitnehmer in 11 EU-Mitgliedstaaten mindestens 40 % ihres Einkommens für die Miete aus. In 5 Ländern macht die Miete sogar mehr als die Hälfte des Gehalts aus! In Luxemburg beträgt der durchschnittliche Mietpreis des monatlichen gesetzlichen Mindestlohns rund 51 %.

Die Studie zeigt, wie realitätsfern die gesetzlichen Mindestlöhne in der EU sind, wenn man bedenkt, dass einige Arbeitnehmer nicht in der Lage sind, die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken.

So liegt der gesetzliche Mindestlohn in 20 Mitgliedstaaten unter der EU-Armutsgefährdungsschwelle (60 % des nationalen Medianlohns) und beträgt weniger als 50 % des Durchschnittslohns.

Mitgliedstaat Durchschnittliche Monatsmiete für Wohnungen mit bis zu 2 Schlafzimmern Monatlicher gesetzlicher Mindestlohn in Euro Durchschnittsmiete in % des monatlichen gesetzlichen Mindestlohns
Deutschland 458 1.516 30
Bulgarien 152 286 53
Kroatien 207 497 42
Spanien 489 900 54
Estland 260 540 48
Frankreich 487 1.521 32
Griechenland 269 586 46
Ungarn 211 424 50
Irland 784 1.613 49
Lettland 139 430 32
Litauen 139 555 25
Luxemburg 1.064 2.089 51
Malta 153 761 20
Niederlande 588 1.615 36
Polen 222 506 44
Portugal 301 600 50
Rumänien 174 429 41
Slowakei 147 520 28
Slowenien 240 886 27
Tschechische Republik 145 504 29

 

Die EU-Kommission hat zwar einen Entwurf für eine Richtlinie über Mindestlöhne vorgelegt, der in seiner jetzigen Fassung jedoch vorsieht, dass gesetzliche Mindestlöhne weiterhin unterhalb der Armutsgrenze festgesetzt werden können.

Eine Anpassung der Mindestlöhne muss in jedem Fall die Lebenshaltungskosten berücksichtigen!

Quelle: European Trade Union Confederation

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