Die drei national repräsentativen Gewerkschaften CGFP, LCGB und OGBL verurteilen weiterhin die Untätigkeit der Regierung: Hinsichtlich der Einführung des CovidChecks am Arbeitsplatz zum 1. November 2021 bleiben nach wie vor viele Fragen offen. Obwohl das Gesetz mit der Mehrheit der Dreierkoalition verabschiedet wurde, ist seine praktische Umsetzung genauso unvorbereitet, unpräzise und auslegungsfähig wie vor einer Woche. Die Regierung stellt sich lieber taub gegenüber jeder alternativen Lösung (z.B. der Beibehaltung unzertifizierter kostenloser Schnelltests) sowie gegenüber kritischen Stimmen, nicht nur seitens der Arbeitnehmervertreter, sondern auch vieler anderer betroffener Akteure.
Priorität der Gewerkschaften: Die Existenzen der Arbeitnehmer und Staatsbediensteten sichern
Angesichts der großen Ungewissheiten bezüglich der anzuwendenden Rechtslage zögern viele Unternehmen und Verwaltungen bei der Einführung des CovidCheck oder lehnen diesen sogar kategorisch ab. Die Gewerkschaften können bereits heute eine gewisse Zurückhaltung und eine nuancierte Position im Zusammenhang mit einem Zugangsverbot im Falle der Nichteinhaltung der 3G-Regeln erkennen. Letztlich sind Arbeitnehmer und Staatsbedienstete entscheidend für das Funktionieren eines Unternehmens oder einer Verwaltung. In diesem Zusammenhang begrüßen die Gewerkschaften die Tatsache, dass viele von ihnen ihre Bereitschaft geäußert oder bereits Verhandlungen mit den Personaldelegationen und Arbeitnehmervertretern aufgenommen haben. Andere wiederum haben sich für eine Teilanwendung des CovidCheck (Kantine, Aus- und Weiterbildung, Sitzung) entschieden.
Es ist wichtig zu betonen, dass CGFP, LCGB und OGBL diese individuellen und freiwilligen Initiativen des Sozialdialogs begrüßen. Aber warum ist die Regierung nicht bereit, dasselbe zu tun? Für die Gewerkschaften gilt es jetzt, mit allen Parteien gangbare Lösungen zu finden, um die Interessen und die Existenz der Arbeitnehmer und Staatsbediensteten zu sichern.
Konkrete Maßnahmen für Arbeitnehmer und Staatsbedienstete
Ohne ein branchenübergreifendes Abkommen für die Arbeitnehmer und angesichts der kompletten Untätigkeit der Regierung werden manche Beschäftigte ab dem 1. November 2021 mit einem unsicheren Zugang zur Arbeit konfrontiert sein. In diesem Zusammenhang weisen die Gewerkschaften darauf hin, dass eine Person nicht nur freiwillig, sondern auch aus medizinischen Gründen ungeimpft bleiben kann. Auch Letztere wissen noch nicht, wie ihr Zugang zur Arbeit geregelt sein wird. Reicht eine einfache Bescheinigung des behandelnden Arztes aus? Eines ist klar: Es bleiben viele Fragen offen. CGFP, LCGB und OGBL sind weiterhin fest entschlossen, Lösungen zu finden, um die Arbeitsplätze und Existenzen aller Arbeitnehmer im Großherzogtum zu schützen und notfalls auch rechtliche Schritte gegen die Regierung einzuleiten.
Die Gewerkschaftsorganisationen weisen daher jene Beschäftigten, die mit dem CovidCheck konfrontiert werden, auf folgende Punkte hin:
- Wenden Sie sich an Ihre Personalvertretung oder Gewerkschaft, um sich umfassend über die Situation, Ihre Rechte und Pflichten zu informieren;
- Unterzeichnen Sie keine Dokumente, die Ihnen nach Hause geschickt werden;
- Wenn Sie zu einem Gespräch zitiert werden, kontaktieren Sie die Personaldelegation im Vorfeld der Unterredung;
- Akzeptieren Sie auf keinen Fall alternative Möglichkeiten wie Beurlaubung oder Teilarbeitslosigkeit.
Abschließend weisen CGFP, LCGB und OGBL darauf hin, dass sie diesbezüglich jegliches Vertrauen in den politischen Willen zur Aufrechterhaltung eines konstruktiven Sozialdialogs verloren haben. Wenn für Ende des Jahres eine Tripartite angekündigt wurde, muss diesem Dreiertreffen eine echte Bestandsaufnahme über die Beihilfen für Unternehmen vorausgehen. Die angekündigte Tripartite sollte zur Abwechslung mal in Form eines echten Sozialdialogs gestaltet werden. Stattdessen erwartet die Regierung jedoch, dass ihre vorgefertigten Meinungen von den Sozialpartnern durchgewunken werden.
In den kommenden Tagen werden CGFP, LCGB und OGBL über mögliche gewerkschaftliche und juristische Schritte beraten. Sollte die Regierung das bis zum 31. Oktober geltende Ultimatum verstreichen lassen, ohne zuvor ein Entgegenkommen zu zeigen, werden die drei national repräsentativen Gewerkschaften ihre gemeinsamen Beschlüsse innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Stichdatum bekannt gegeben.
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