Am 8. Oktober 2021 haben sich Vertreter des OGBL und LCGB mit der ABBL getroffen, um sich über die Richtlinien des Sozialurlaubs zu beraten. Auf der Basis des sektoriellen Kollektivvertrags Banken müssen die Modalitäten bis spätestens zum 31. Dezember 2021 geregelt sein.
Bevor die ABBL ihre Richtlinien an Ihre Mitglieder schickt, wollte sie sich mit dem OGBL und dem LCGB auszutauschen. Während Einzelheiten, wie der Bezugsbereich des Sozialurlaubs kontrovers diskutiert wurden, herrschte in den wesentlichen Grundprinzipien auf beiden Seiten Einigkeit: insbesondere die Tatsache, dass für die Anwendung des Sozialurlaubs das gleiche Verfahren wie bei krankheitsbedingter Abwesenheit gilt. Das Recht auf Sozialurlaub für alle, war eine Forderung des OGBL und des LCGB.
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