Anlässlich des Welttages für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober fordert der LCGB die Regierung auf, allen Arbeitnehmern im Großherzogtum menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen starken sozialen Schutz zu garantieren. Dies sind die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards und einer sozial gerechten wirtschaftlichen Entwicklung.
Der LCGB muss jedoch feststellen, dass Luxemburg heute den höchsten Anstieg des Armutsrisikos in der Europäischen Union aufweist. Im Jahr 2020 lagen sowohl das Armutsrisiko (17,5 %) als auch die Armutsquote (18,3 %) über dem EU-Durchschnitt. Dies ist ein Phänomen, das sich ständig verschärft, nicht zuletzt durch die Zunahme befristeten und Zeitarbeitsverträgen.
Hinzu kommt die kontinuierliche Digitalisierung des Arbeitsmarktes, die neue Arbeitsformen hervorbringt, die allzu oft mit einer gewissen Scheinselbstständigkeit einhergehen. Das beste Beispiel dafür sind die Mitarbeiter von digitalen Plattformen. Diese Arbeitnehmer werden oft fälschlicherweise als Selbstständige betrachtet und sind daher von vielen Schutzbestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzes ausgeschlossen. Sie arbeiten vor allem unter unwürdigen Bedingungen, erhalten keine fairen Löhne und haben keinerlei Aussicht auf eine Karriere oder berufliche Entwicklung.
Der LCGB bedauert, dass diese besorgniserregende Realität von der Gesetzgebung ignoriert wird und fordert eine dringende Überarbeitung der Definition des Begriffs „Arbeitnehmer“ und „Arbeitsvertrag“ basierend auf mindestens 3 Kriterien:
- Weisungsgebundenheit;
- Arbeitsleistung;
- Entgeltzahlung.
Nicht zuletzt gibt auch die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse (befristete Arbeitsverträge von ≤ 3 Monaten, Gelegenheits- oder Saisonverträge) in den letzten Jahren sowohl in Luxemburg als auch auf EU-Ebene dem LCGB Anlass zur Sorge. Hinzu kommt die zunehmende Beschäftigung junger Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren mit befristeten Verträgen (46 %) oder unfreiwilliger Teilzeitarbeitsverträge (12,5 %). Deshalb fordert der LCGB die Beibehaltung des unbefristeten Arbeitsvertrags als Standardvertrag und eine gesetzliche Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen von befristeten Verträgen. Befristete Verträge und Leiharbeit müssen die absolute Ausnahme bleiben, um die Sicherung des Lebensunterhalts und der beruflichen Entwicklung zu garantieren.
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