Luxemburg und Deutschland verlängern die anlässlich der COVID-19-Pandemie abgeschlossene Vereinbarung zur Besteuerung der Telearbeit bis zum 31. Dezember 2021.
Diese Vereinbarung, die Anfang April 2020 getroffen wurde, sieht vor, dass alle Arbeitstage, in denen Grenzgänger aufgrund der COVID-19 Pandemie von zuhause arbeiten, nicht für die Berechnung der 19-Tage-Toleranzregelung berücksichtigt werden, sondern in Luxemburg steuerpflichtig bleiben.
Zur Erinnerung: Eine Hauptforderung des LCGB – und das schon seit geraumer Zeit – ist die Anhebung und Harmonisierung der Toleranzschwelle für Telearbeit auf 55 Tage pro Jahr für alle Grenzgänger, wobei diese Schwelle die maximale Anzahl von Tagen ist, die es Grenzgängern erlaubt, der luxemburgischen Sozialversicherung angeschlossen zu bleiben. Weiterhin fordert der LCGB von der Regierung sich auf europäischer Ebene für die Lockerung der 25%-Regelung bei den Sozialversicherungsvorschriften oder aber für die Verhandlung einer spezifischen Ausnahmeregelung mit unseren drei Nachbarländern einzusetzen, um Telearbeit zu erleichtern.
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