Am 2. Juli 2021 wurde unter der Federführung des LCGB zusammen mit dem OGBL eine Verlängerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer der Gemeinde Clerf unterzeichnet. Der neue Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren, bis zum 30. Juni 2023 und gilt sowohl für Arbeitnehmer mit manuellen Tätigkeiten als auch für administrative Arbeitnehmer.
Unter anderem wurden folgende Verbesserungen vereinbart:
- Einführung von Zeitsparkonten für Überstunden, außergesetzliche Urlaubstage und Ausgleichstage für Sonn- und Feiertagsarbeit;
- Anpassung der Familienzulage auf 29 Punkte für Arbeitnehmer, die unter die neuen Bestimmungen (L 2015) fallen oder wechseln;
- Anpassung der Tarife für Totengräberarbeiten;
- Anpassung des Sonderurlaubs an die bestehende Gesetzgebung unter Beibehaltung einzelner Extras.
Das Abkommen beinhaltet zudem eine Vereinbarung zur Neuverhandlung der Bereitschaftsvergütung und der Sonderzulage im nächsten Abkommen. Gleichzeitig unterzeichneten die LCGB-Delegation und der Schöffenrat ein internes Reglement, das den Nachteinsatz im Rahmen des Winterdienstes sowie eine flexible Gestaltung der Mittagspause außerhalb der Werkstatt regelt.
Der LCGB zeigt sich zufrieden über die konstruktiven und zielorientierten Diskussionen.
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