Aufgrund des Engagements des LCGB, u.a. mit einer Protestkundgebung, wurden alle betroffenen grenzüberschreitenden Berufsfahrer wieder in der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) eingeschrieben, bis eine Entscheidung des Wohnsitzlandes über die anzuwendende gesetzliche Regelung getroffen wurde.
Der LCGB kämpfte gegen den Ausschluss aus der CCSS, der von Anfang an einen Verstoß gegen die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit darstellte. Dennoch bleibt die 25 %-Grenze für die Sozialversicherungszugehörigkeit bestehen und stellt Transportunternehmen auf eine harte Probe: Sie müssen sicherstellen, dass Grenzgänger nicht über diese Schwelle hinaus in ihrem Wohnsitzland fahren. Der LCGB fordert daher weiterhin bilaterale Abkommen zur Regelung dieses Schwellenwertes.
Der LCGB begrüßt zwar die verlängerte Aussetzung der Schwellenwerte bei Telearbeit, dennoch fehlt noch immer eine dauerhafte und konkrete Lösung für die Sozialversicherungszugehörigkeit von grenzüberschreitenden Fahrern.
Für den LCGB stopfen die vom Minister für soziale Sicherheit unternommen Schritte zwar vorerst die Lücken, sind aber keine dauerhafte Lösung für dieses Problem. Der Minister hätte bei den Gesprächen in Paris über Telearbeit auch die bilateralen Abkommen im Rahmen des internationalen Transports ansprechen und abschließen müssen!
Der LCGB fordert deshalb noch einmal mit aller Entschiedenheit, dass der Minister für soziale Sicherheit endlich seine stoische Haltung ablegt und so schnell wie möglich bilaterale Vereinbarungen erzielt, damit die betroffenen Fahrer nicht länger im Regen stehen gelassen werden!
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