Die Digitalisierung des Austauschs zwischen der CNS, den Ärzten und Zahnärzten sowie den Versicherten ist eines der großen Projekte, das im Jahr 2020 vorbereitet wurde. Der LCGB war von Anfang an in dieses Projekt involviert und hat aktiv seine drei Hauptforderungen eingebracht, die alle in das Schlussprojekt eingeflossen sind:
- schnellere Rückerstattungen durch die CNS bis zur für 2023 geplanten direkten Leistungserstattung;
- die freie Wahl des Patienten zwischen einem informatischen oder papierbasierten Austausch;
- die Entwicklung einer mobilen CNS-Anwendung für die Versicherten.
Ab Juni 2021 können die in Luxemburg praktizierenden Ärzte und Zahnärzte ihre IT-Systeme an die neuen digitalen Nutzungsmöglichkeiten der CNS anpassen. In einer ersten Phase werden die Arzthonorare digitalisiert, damit die Versicherten eine schnellere Erstattung ihrer medizinischen Versorgung erhalten. Für Ärzte in der Grenzregion ist die Entwicklung eines Webinterfaces geplant, damit auch diese, digitale Dokumente ausstellen können.
Auch bei der digitalen Erstellung des Arzthonorars, hat der Versicherte weiterhin das Recht auf eine gedruckte Version dieses Dokuments. Der Ausdruck ist dann mit einem QR-Code versehen, damit die CNS eine digitale Version abrufen kann, um den Erstattungsprozess zu beschleunigen. Im Sommer 2021 wird eine mobile Anwendung eingeführt, mit der Versicherte die Honorarabrechnung direkt digital an die CNS senden können.
In einer zweiten Phase wird die gleiche digitale Verarbeitung für ärztliche Verschreibungen und Krankenscheine eingeführt. Eine Ausweitung dieses Systems auf weitere Gesundheitsberufe als Ärzte und Zahnärzte ist in einer dritten Phase vorgesehen.
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