Armutsbekämpfung – Kein Mut neue Wege zu gehen: Die Regierung muss endlich größere Schritte wagen

In den letzten zehn Jahren ist das Armutsrisiko in Luxemburg stetig gestiegen. Luxemburg hat in der EU den höchsten Anstieg des Armutsrisikos zu verzeichnen und liegt mit einer Armutsquote von 18,3% über dem EU-Durchschnitt. Die Regierung hat es versäumt, denjenigen zu helfen, die am meisten von Armut bedroht sind: den prekär Beschäftigten, Alleinerziehenden und kinderreichen Familien.

Ob bei der Steuer-, Familien- oder Sozialpolitik, die Regierung hätte in vielen Bereichen reagieren können, um die wachsenden sozialen Ungleichheiten zu bekämpfen, letztlich haben aber politische Gründe, über den Mut neue Wege zu gehen, gesiegt.

Die Steuerreform 2017 hat zwar zu Steuererleichterungen für Haushalte geführt, dennoch bleiben viele Probleme bestehen. So folgt die Steuertabelle beispielsweise nicht der Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die Steuerklasse 1A für Alleinerziehende bleibt bestehen und der soziale Mindestlohn ist weiterhin steuerpflichtig, obwohl er unter der Armutsgrenze liegt.

Hinsichtlich der Familienleistungen hat die Regierung ihre Zusage vom 28. November 2014, einen Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung der Leistungen einzurichten, weiterhin nicht eingehalten. Zwar wurde inzwischen eine Indexierung des Kindergelds für den 1. Januar 2022 angekündigt, aber diese Maßnahme ist unzureichend, insbesondere aufgrund des Wertverlustes von mehr als 25% seit 2006. Das Kindergeld wurde seither nicht mehr erhöht. Schlimmer noch: Seit der Reform 2016 mussten kinderreiche Familien Einbußen bei der Schulanfangszulage hinnehmen. Zudem sind die neuen Kindergeldbeträge ab einem 2. Kind, das nach 2016 geboren wurde, weniger vorteilhaft.

Im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts sucht die Regierung weiterhin nach Lösungen für die existenziellen Probleme wie die 78-Wochen-Grenze im Krankheitsfall, Probleme bei Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten einen stabilen Arbeitsplatz in der beruflichen Wiedereingliederung zu finden, die zu kurze Zahlungsdauer von Arbeitslosengeld und das Fehlen eines stärkeren Kündigungsschutzes. Zudem wurde bisher keine Initiative von Seiten des Staates ergriffen, um die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse (befristete Verträge, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit etc.) einzudämmen.

Angesichts dieses Regierungsversagens, wiederholt der LCGB seine wichtigsten Forderungen, die zur Armutsbekämpfung dringend umgesetzt werden sollten:

  • automatische und sofortige Indexierung aller Familienleistungen;
  • Aufwertung des monatlichen Kindergeldes um mindestens 20 €;
  • automatische Anpassung der Steuertabelle an die Inflation;
  • vollständige Steuerbefreiung des unqualifizierten sozialen Mindestlohns;
  • Abschaffung der Steuerklasse 1A und Zuweisung der Steuerklasse 2 für Alleinerziehende mit einer Erhöhung des Steuerfreibetrages für Alleinerziehende;
  • Abschaffung aller gesetzlichen Grenzen bei Krankheit;
  • das Recht auf Entschädigung für alle Arbeitnehmer in der externen Wiedereingliederung;
  • Verlängerung der Dauer des Arbeitslosengeldes auf 24 Monate.

 

Die Fakten zeigen, dass diese Forderungen des LCGB mehr als gerechtfertigt sind. Die Regierung muss schnell und angemessen reagieren, um soziale Ungleichheit und Armut zu bekämpfen.

 

 

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