Am 30. April 2021 stellten die Sozialpartner im Rahmen einer Pressekonferenz ihren Vorschlag zur Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch einen neuen Abschnitt 8 „Einhaltung des Rechts auf Abschalten“ und einen neuen Art. L. 312-9 vor.
In unserer neuen Broschüre greifen wir daher das Recht auf digitales Abschalten von der Arbeit in Luxemburg auf, welches ein gesellschaftliches Phänomen im Rahmen der Digitalisierung darstellt. Laden Sie diese hier herunter:
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