Während der Schulferien (einschließlich einer möglichen Verlängerung der Ferien) kann Urlaub aus familiären Gründen nur dann gewährt werden, wenn das Kind in einer Betreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Maison relais usw.) hätte untergebracht werden müssen und diese Einrichtung aus pandemiebedingten Gründen geschlossen ist.
In diesem Fall muss dem Antragsformular eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, die über die Schließung entschieden hat, beigefügt werden.
Zurück zur Übersicht