Handel: Kompromiss in Aussicht zur Sonntagsarbeit von 4 Stunden!

Am 29. März 2021 traf sich der LCGB mit der Arbeitgeberorganisation CLC, um einen Kompromiss hinsichtlich der Höchstgrenze von 4 Stunden Sonntagsarbeit im Handel zu finden, selbstverständlich unter streng definierten Bedingungen. Der LCGB fordert, dass die Vereinbarung folgende Bedingungen enthalten sollte:

  • eine eventuelle Überschreitung der Sonntagsstunden erfolgt nur auf freiwilliger Basis und beträgt maximal 8 Stunden. Der Personalvertretung kommt eine Schlüsselrolle zu, damit die Freiwilligkeit der Arbeit respektiert wird;
  • die Einrichtung eines Überwachungsausschusses, der sicherstellt, dass die Vereinbarung in der Praxis ordnungsgemäß angewendet wird, und der Unregelmäßigkeiten meldet;
  • eine Regelung für Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern, damit diese die gleichen Rechte haben wie Unternehmen mit Personaldelegationen.

 

Der LCGB fordert weiterhin, dass Ausgleichszahlungen Teil der Verhandlung dieser Vereinbarung sind.

Da für den LCGB die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oberste Priorität hat, fordert die Gewerkschaft auch Anpassungen der damit einhergehenden Rahmenbedingungen, wie beim öffentlichen Transport, bei den Kinderbetreuungseinrichtungen usw.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2020 führte die ITM verschiedene Kontrollen im Einzelhandel und im Handwerk durch, wobei in einigen Fällen eine Missachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der 4-Stunden-Begrenzung der Sonntagsarbeitszeit festgestellt wurde.

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