Bitte beachten Sie, dass Sie bis zu 12 Monate vor Ablauf Ihres Schulungszeugnisses einen Termin im Fahrsicherheitszentrum (CFC) vereinbaren können. Dies ermöglicht dem CFC eine Schulungsplanung, die es allen Kandidaten ermöglicht, die Schulung vor Ablauf ihres Zertifikats zu absolvieren.
Darüber hinaus sieht eine neue europäische Verordnung, die am 06.03.2021 in Kraft tritt, vor, dass Schulungszeugnisse, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 30.06.2021 ausgelaufen sind oder auslaufen werden, um einen Zeitraum von 10 Monaten verlängert werden.
Auch wenn Sie als betroffener Fahrer in diesem Zeitraum legal mit einem abgelaufenen Zeugnis fahren können, sollten Sie sich so früh wie möglich melden (idealerweise 12 Monate vor Ablauf der Bescheinigung), um organisatorische Engpässe beim CFC zu vermeiden. Auch wenn sich das CFC den gesundheitlichen Anforderungen angepasst hat und die Schulungen angeboten werden, muss es dennoch einen Zeitplan aufstellen, der gewährleistet, dass jeder Fahrer die Schulung vor Ablauf seines Zertifikats oder dem Ende der durch die europäische Verordnung eingeräumten Übergangsfrist absolvieren kann.
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