Ausfüllen der Steuererklärung? Der LCGB hilft Ihnen!

Aufgrund der Gesundheitskrise und der verschiedenen Lockdown-Maßnahmen wurden die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung verlängert. So kann die Steuererklärung für das Jahr 2019 bis zum 31. März 2021 und die Steuererklärung für 2020 bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.

Bis zum 30. Juni 2021 können verheiratete sowie gepacste Paare eine der folgenden Steueroptionen wählen:

  • Klasse 2 Kollektivbesteuerung, das in der Vergangenheit angewandte Prinzip;
  • reine Individualbesteuerung, d.h. jeder Steuerpflichtige wird mit seinem Einkommen nach der Steuertabelle der Steuerklasse 1 besteuert;
  • individuelle Besteuerung mit Neuverteilung der Einkünfte.

 

Verheiratete oder gepacste Steuerzahler müssen zwischen einer gemeinsamen Veranlagung oder einer Individualbesteuerung wählen, indem sie einen gemeinsamen Antrag stellen, den jeder Ehepartner unterschreiben muss. Mangels eines solchen Antrags werden die Steuerpflichtigen weiterhin kollektiv in Klasse 2 besteuert.

Sie können diesen Antrag über ein Online-Formular unter www.guichet.lu ausfüllen oder ihn an die zuständige Abteilung der Direkten Steuerverwaltung (DTA) zurücksenden.

Aber welche Art der Veranlagung ist für Sie günstiger? Gemeinsame Veranlagung oder Individualbesteuerung?

Der LCGB informiert Sie über das beste Szenario für Ihre persönliche Situation und die verschiedenen Freibeträge und bietet seinen Mitgliedern kostenlose Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung.

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