Tripartite Stahlindustrie: Grundsatzvereinbarung bis hin zu einem Plan LUX 2025?

Am 15. Dezember 2020 und nach 14 Sitzungen der Arbeitsgruppe hat die Stahltripartite endlich eine grundsätzliche Einigung erzielt! Die Grundsatzvereinbarung, die für einen Zeitraum von 5 Jahren vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 geschlossen wurde, übernimmt die meisten Forderungen, Bedingungen und Garantien des LCGB.

Angesichts des drohenden Abbaus von 580 Arbeitsplätzen und eines möglichen Sozialplans bei ArcelorMittal, der ein historisches Novum in der Stahlindustrie gewesen wäre, ist der LCGB froh, dass das luxemburgische Sozialmodell weiterhin lebendig und seinen seit Jahren geltenden Grundsätzen treu geblieben ist. Die Vereinbarung basiert auf einem geschätzten Personalüberhang von 536 Stellen auf, von denen 81 nicht durch den Beschäftigungsfonds subventioniert werden.

Die Vereinbarung sieht hinsichtlich der Standortinvestitionen eine Mindestgarantie von 165 M€ bei einem Gesamtbudget von 202,5 M€ vor. Nachdem der LCGB bei der Tripartite am 12. November auf strategische Investitionen in die luxemburgischen Standorte Belval, Differdange, Rodange und Bissen bestanden hatte, garantierte die Geschäftsleitung diesbezüglich ein Minimum von 65 M€. Die anderen Investitionsprojekte des SCORE-Plans werden beibehalten und ArcelorMittal hat sich formell verpflichtet, den Hauptsitz in Luxemburg zu halten und ein neues Gebäude zu errichten.

Auf Grundlage eines Vorschlags des LCGB wurde außerdem ein Kompromiss gefunden, um Auslagerungen so weit wie möglich zu reduzieren. Infolgedessen werden von den ursprünglich 132,5 Stellen nur 60 Stellen extern neu vergeben. Dies ermöglicht, die betroffenen Angestellten bevorzugt in die CDR umzuorientieren, und dies in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern.

Weiterhin werden über den Anpassungsvorruhestand („préretraite ajustement“) etwa 237 Arbeitnehmer der Jahrgänge 1962-1964 ausscheiden, und es wird ein Prognoseszenario für die Jahrgänge 1965-1966 entwickelt.

Der LCGB begrüßt, dass eine Wiedereingliederungsstelle „New Style“ integraler Bestandteil der Vereinbarung ist und es ermöglichen wird, den auf 280 Mitarbeiter geschätzten Personalüberschuss zu verwalten. Diese neue CDR wird eine Übergangsphase für die Überbesetzungen darstellen, die die CDR schrittweise nach Bedarf durchlaufen werden. Im Gegensatz zu den bisherigen Vereinbarungen wird es also keinen geballten Zustrom von 280 Mitarbeitern auf einmal geben. Die vom LCGB geforderte goldene Regel wird respektiert: Überbesetztes Personal wird so weit wie möglich gemäß den verschiedenen Komponenten der CDR in Beschäftigung gehalten. Falls erforderlich, kommt die Forderung des LCGB hinzu, ein Alarmsystem zu schaffen, das es ermöglicht, eine Mindestdauer der Kurzarbeit zu Hause zu gewährleisten.

Auch Weiterbildungen haben die Parteien höchste Bedeutung beigemessen, um der Umschulung bzw. Neuorientierung der Mitarbeiter alle Erfolgsaussichten zu bieten. ArcelorMittal hat sich auch verpflichtet, Ausbildungsplätze für Jugendliche sowie für Erwachsene zu fördern, um den zukünftigen Bedarf der verschiedenen Berufe und Tätigkeitsbereiche des Unternehmens zu entwickeln. Die Lohnbedingungen werden während der gesamten Geltungsdauer des Tripartite-Abkommens aufrechterhalten.

2 Projekte müssen allerdings noch geklärt werden: die Standorte Dommeldange und Bissen. Was die Zukunft des Standorts Dommeldange anbelangt, so hat der LCGB auf sein Drängen hin, endlich Klarheit über die Zukunft der in der Werkstatt durchgeführten Aktivitäten erhalten. In der Vereinbarung wurde die Verlagerung der 3 Aktivitäten an die Standorte Belval, Differdange und Rodange vereinbart. Für diese Transfers wurden Garantien gegeben. Die verbleibenden Aktivitäten, die ausschließlich an Werkzeugmaschinen durchgeführt werden, werden am Standort Dommeldange mit eigenem Personal weitergeführt. Für den Standort Bissen wurden die von den Gewerkschaften geforderten Garantien erfüllt, einschließlich zusätzlicher Garantien in Bezug auf normative Investitionen und technische Garantien für das Projekt zur Entwicklung von Fasern mit hoher Wertschöpfung und galvanisiertem Draht.

Abschließend bleibt der LCGB trotz eines zufriedenstellenden Investitionsplans sehr vorsichtig, denn „Versprechen müssen erstmal gehalten werden!“ Zu diesem Zweck hat der LCGB darauf bestanden und die Parteien haben sich auf ein effektives Monitoring auf 3 Ebenen geeinigt: ein dreigliedriges Monitoring-Komitee bezüglich der Investitionen und der Belegschaft, ein Monitoring-Komitee der Arbeitserhaltungsplans und der begleitenden Maßnahmen und die Personaldelegation wie vom Gesetz vorgesehen (Information-Konsultation).

In den kommenden Wochen werden die Texte des Abkommens mittels eines LUX 2025-Plans ausgearbeitet, dessen Abschluss und endgültige Unterzeichnung für Mitte Januar 2021 vorgesehen ist.

 

Kontakt:      

Robert FORNIERI, beigeordneter Generalsekretär
Tel.: +352 49 94 24-321
Mobil: +352 691 733 036
E-Mail: rfornieri@lcgb.lu

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